Fahrradleasing - Dienstrad statt Dienstwagen


Das intelligente Fahrradleasing-Konzept bietet Ihnen über ein attraktives Gehaltsumwandlungsmodell die Möglichkeit, Ihr persönliches Wunschrad inklusive Steuerersparnis zu beziehen. Dank einer neuen Steuerregelung gilt das Dienstwagenprivileg, die sogenannte 1%-Regel, nun auch für Fahrräder & E-Bikes. So wird der Trend zur gesunden und umweltfreundlichen Mobilität, vom Gesetzgeber inzwischen sogar steuerlich unterstützt. Für Sie als Arbeitnehmer/-in ist das Fahrradleasing dank der Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlungsmodell) besonders attraktiv und bequem. Dies bedeutet: Ein Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts wird nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasingfahrrades dargestellt - der Arbeitgeber behält einen Teil des monatlichen Bruttogehalts in Höhe der Leasingrade ein. Dieser Barlohn wird wiederum in sogenannten Sachlohn umgewandelt, was im Falle eines Fahrradleasings die Überlassung des Fahrrades zur freien Nutzung bedeutet.

 
Die wichtigsten Vorteile von Fahrradleasing auf einen Blick


Für Arbeitnehmer

  • Deutliche Steuervorteile durch die 1%-Regelung gegenüber Barkauf
  • Bequeme monatliche Bezahlung durch monatliche Gehaltsumwandlung
  • Uneingeschränkte private Nutzung
  • Übernahmemöglichkeit zum Laufzeitende
  • Einfache & schnelle Schadensregulierung
  • 36 Monate Laufzeit
  • Sehr günstige Leasingraten
  • Aktiver Beitrag zum Klimaschutz
  Für Arbeitgeber

  • Steigerung der Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit.
  • Möglichkeit eines betrieblichen Gesundheitsförderungsinstruments im Sinne des BGM.
  • Aktiver Beitrag zur Mitarbeitergesundheit, weniger Personalausfälle.
  • Steigerung der Produktivität durch gesunde und fitte Mitarbeiter.
  • Geringer Parkplatzkosten.
  • Dienstfahrrad-Konzept i.d.R. kostenneutral.
  • Digitaler Bestellprozess erleichtert und verkürzt den administrativen Verwaltungsaufwand auf eine Minimum.
  • Steuer- und rechtssicheres Vertragswerk.
  • Einfache und schnell Schadensregulierung.
Für Selbständige, Gewerbetreibende, Freiberufler, Kommunen etc. Warum nicht einen E-Bike Fuhrpark für Ihre Unternehmung anschaffen?
Bereits ab 1 Fahrrad profitieren Sie von:

  • Fixen und planbaren Betriebsausgaben.
  • Vermeidung hoher Anschaffungskosten.
  • Schonung der Liquidität.
  • Keine Bilanzierung notwendig.

Wir sind autorisierter Fachhandelspartner u.a. für folgende Anbieter.

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